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Inhaltsvereichnis:
  • 1. Einleitung
  • 2. Ursprung
  • 3. Thronfolge
  • 4. Machtgewalt und Aufgaben

  1. 1. Einleitung
  2. 2. Ursprung
  3. 3. Thronfolge
  4. 4. Machtgewalt und Aufgaben

1. Einleitung


In dieser Arbeit möchte ich versuchen die Frage zu klären:
„Welche Bedeutung hatte das Doppelkönigtum für die lakedaimonische Polis?“.
Dazu werde ich zunächst auf den Ursprung des Doppelkönigtums eingehen, bevor
ich mich mit dem System der Thronfolge und der Machtgewalt und den Aufgaben
der Doppelkönige beschäftigen werde. Am Schluss werde ich dann im Fazit
versuchen, die oben genannte Frage mit Hilfe der gewonnen Erkenntnisse zu
beantworten.

2. Ursprung


Der Ursprung des spartanischen Doppelkönigtums war schon bereits in der Antike
unklar. Eine mystische Erklärung von Herodot besagt, dass man bei den Zwillingen
Eurysthenes und Prokles nicht mehr wusste, wer der zuerst Geborene war und somit
auch nicht, wer den Anspruch auf die Thronfolge hatte. Nach einer Weisung des
Orakels von Delphi, sollten beide Zwillinge die Thronfolge übernehmen.
Eine moderne Theorie besagt, dass sich aus zwei lokalen Adelsfamilien, in Folge
einer Synoikismos, sich die zwei Könige bildeten. Diese Theorie wird auch dadurch
gestützt, dass die Familie der Agiaden und der Eurypontiden jeweils einen König stellte.

3. Thronfolge


Die Thronfolge in Sparta war erblich und galt auf Lebenszeit. Der während einer
Residenzzeit Erstgeborene hatte das Recht auf die Thronfolge. War kein Sohn vorhanden,
wurde das Amt an den nächsten männlichen Agnaten übergegeben, der auch als Vormut bei
minderjährigen Thronfolgern fungieren konnte. Bei mehreren männlichen Nachkommen eines
Königs konnte auch deren Charakter und Gesundheit für die Thronfolge entscheidend sein.
Im Streitfall hatte auch die Volksversammlung das Recht zu entscheiden, wer der Thronfolger
wird. Dort war es auch möglich, Könige abzuwählen, was auch auf Grund der alle neun Jahre
stattfindenden Himmelsbeobachtungen der Ephoren möglich war.

4. Machtgewalt und Aufgaben


Die Doppelkönige hatten das höchste Staatsamt inne und gehörten der Gerusia an, in der sie
auch als Richter fungierten. Außerdem waren sie die obersten Feldherren und konnte auch
zusammen in den Krieg ziehen. Doch nach der Niederlage im Krieg gegen Athen, im Jahre
506 v. Chr., welcher wegen der Uneinigkeit von Kleomenes und Demaratos in der Kriegsführung
zustande kam, beschlossen die Spartaner in der Volksversammlung, dass nur noch ein König in
den Krieg ziehen dürfe. Nach Herodot sollten sie auch das Recht gehabt haben, gegen jedes
beliebige Land Krieg zu führen, was wahrscheinlich so nicht vorkam. In Folge der Niederlage
gegen Athen wurden die Könige auch bei Kriegen jeweils von zwei Ephoren begleitet, um deren
Kriegsführung zu überwachen. Sollten sie schwere Fehler begangen haben, konnten die Ephoren
sie nach dem Krieg anklagen. Auch unterstand den Königen eine Leibgarde von 100 Mann.
Die Doppelkönige hatten auch einige hohe Priesterämter inne und alleine ihnen oblag es
bestimmte Opfer durchzuführen. Dies hängt auch mit der spartanischen Vorstellung zusammen,
in der die Könige von Zeus abstammen. Innenpolitisch unterlagen ihnen nur wenige Rechte, die
meisten wurden von Ephoren inne gehalten. So durften sie nur bei der Vergabe von
unverheirateten Erbtöchtern, bei öffentlichen Wegen Recht sprechen und die Adoption musste vor
ihnen vollzogen werden. In Unterlag noch die Wahl der Gesandten nach Delphi und die Aufbewahrung
der Orakel.
Insgesamt waren sie jedoch sehr reiche Persönlichkeiten mit einem hohen Ansehen, was sich auch
in den Beerdigungsriten zeigt. Sie waren sehr aufwendig und es herrschte eine zehntägige Staatstrauer.
Nach ihrem Ableben wurden sie dann auch heroisiert.